Die Jagdhaftpflicht
Gemäß Bundesjagdgesetz muß jeder Jäger eine spezielle Jagdhaftpflicht abschließen.
Sie deckt Jagdunfälle, z.B., wenn dem Jäger zufällig jemand vor die Flinte läuft oder der Jagdhund einen Spaziergänger beißt.
Die gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung umfaßt den erlaubten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen sowie das Halten und Führen von meist zwei Jagdhunden.
Eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtpolice ist daher nicht nötig.
Pflichtversicherung für Jäger bei Schäden, verursacht durch Flinte und Jagdhund.
>> Berechnung zur Jagdhaftpflichtversicherung